NIPT-Test und Geschlecht: Was der Bluttest verrät

Werdende Eltern beim Ultraschall
Kurze Antwort

Der NIPT kann das Geschlecht des ungeborenen Kindes bereits in der frühen Schwangerschaft bestimmen, indem er im Blut der Mutter nach DNA des Y-Chromosoms sucht – in der Schweiz darf das Ergebnis jedoch erst nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden.

Viele werdende Eltern möchten früh wissen, ob es ein Mädchen oder ein Junge wird. Der NIPT macht das möglich, doch das Gesetz setzt klare Grenzen. Dieser Beitrag erklärt, wie die Bestimmung funktioniert, wie zuverlässig sie ist und welche Frist in der Schweiz gilt. Stand 2026.

Wie bestimmt der NIPT das Geschlecht?

Der Test analysiert zellfreie DNA aus dem Blut der Schwangeren, die teils vom Kind stammt. Findet sich DNA des Y-Chromosoms, ist das Kind genetisch männlich; fehlt sie, ist es genetisch weiblich. Die Methode funktioniert früher als der Ultraschall, weil sie nicht auf die sichtbare Entwicklung der Organe angewiesen ist. Grundlagen zu den Geschlechtschromosomen bietet der Beitrag DNA einfach erklärt.

Der NIPT selbst wird ab der abgeschlossenen 11. Schwangerschaftswoche durchgeführt; wie er insgesamt abläuft, beschreibt der Beitrag NIPT in der Schweiz.

Wie zuverlässig ist die Bestimmung?

Die Geschlechtsbestimmung über den NIPT gilt als sehr zuverlässig, ist aber kein hundertprozentiger Beweis. In seltenen Fällen kann zu wenig kindliche DNA vorliegen oder das Ergebnis durch besondere genetische Konstellationen verfälscht werden. Der Test sagt zudem nur etwas über das chromosomale Geschlecht aus.

Infografik: NIPT und Geschlechtsbestimmung
Geschlechtsbestimmung per NIPT und die gesetzliche Frist in der Schweiz.

Welche Frist gilt in der Schweiz?

Das GUMG verbietet, das Geschlecht des Kindes vor Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche mitzuteilen (Quelle: BAG, 2022). Damit soll verhindert werden, dass eine Schwangerschaft allein wegen des Geschlechts abgebrochen wird. Auch wenn das Labor das Geschlecht früher kennt, dürfen Ärztinnen und Ärzte es erst nach dieser Frist weitergeben.

Aspekt Regelung in der Schweiz
Durchführung NIPT ab abgeschlossener 11. Woche
Mitteilung Geschlecht erst nach der 12. Woche
Rechtsgrundlage GUMG

Was bedeutet das für werdende Eltern?

Wer das Geschlecht erfahren möchte, muss die gesetzliche Frist abwarten. Die fachliche Aufklärung vor dem NIPT klärt auch über diese Regel auf. Eine genetische Beratung kann zusätzlich helfen, Erwartungen und mögliche Befunde einzuordnen.

Warum es überhaupt eine Frist gibt

Die Frist bis nach der 12. Woche hat einen klaren Hintergrund: Sie soll verhindern, dass eine Schwangerschaft allein aufgrund des Geschlechts beendet wird. In der Schweiz ist ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen auf Verlangen straffrei; würde das Geschlecht früher mitgeteilt, könnte es zu einer Selektion kommen. Das GUMG schiebt dem mit der Frist einen Riegel vor und stellt damit den Schutz vor geschlechtsbezogener Selektion über das Informationsbedürfnis der Eltern.

Medizinischer und privater Anlass

Manchmal ist die Kenntnis des Geschlechts mehr als Neugier. Bei bestimmten Erbkrankheiten, die geschlechtsgebunden vererbt werden, ist das Geschlecht des Kindes medizinisch bedeutsam. In solchen Fällen ordnet eine Ärztin die Untersuchung gezielt an, und die genetische Beratung begleitet den Prozess. Geht es dagegen rein um das Wissen, ob es ein Mädchen oder ein Junge wird, handelt es sich um eine private Information ohne medizinische Indikation.

Häufige Fragen zum NIPT und Geschlecht

Wann darf mir das Geschlecht mitgeteilt werden?

Erst nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche, so schreibt es das GUMG vor.

Ist die Geschlechtsbestimmung sicher?

Sie ist sehr zuverlässig, aber kein absoluter Beweis. Selten kommt es zu unklaren Ergebnissen.

Bestimmt der NIPT das Geschlecht früher als der Ultraschall?

Ja, weil er auf DNA statt auf sichtbare Anatomie setzt.

Zahlt die Krankenkasse die Geschlechtsbestimmung?

Die reine Geschlechtsbestimmung ist keine medizinische Indikation und wird nicht von der Kasse übernommen.

Fazit

Der NIPT verrät das Geschlecht früh und zuverlässig, doch in der Schweiz darf es erst nach der 12. Woche mitgeteilt werden. Diese Frist schützt vor Selektion. Wer mehr über den Test wissen möchte, findet Details im Beitrag NIPT in der Schweiz und im Überblick DNA-Test in der Schweiz.

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