Der NIPT kann das Geschlecht des ungeborenen Kindes bereits in der frühen Schwangerschaft bestimmen, indem er im Blut der Mutter nach DNA des Y-Chromosoms sucht – in der Schweiz darf das Ergebnis jedoch erst nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden.
Viele werdende Eltern wollen möglichst früh wissen, ob ein Mädchen oder ein Junge unterwegs ist. Der NIPT, der nicht-invasive Pränataltest, macht das technisch früh möglich, das Gesetz setzt dem aber eine klare Grenze. Wie die Bestimmung im Labor abläuft, wie zuverlässig sie ausfällt und welche Frist in der Schweiz gilt, zeigt der folgende Überblick. Stand 2026.
Wie bestimmt der NIPT das Geschlecht?
Der Test analysiert zellfreie DNA aus dem Blut der Schwangeren, die teils vom Kind stammt. Findet sich darin DNA des Y-Chromosoms, gilt das Kind als genetisch männlich; fehlt sie, ist es genetisch weiblich. Die Methode funktioniert früher als der Ultraschall, weil sie nicht auf die sichtbare Entwicklung der Organe angewiesen ist. In der Schweiz wird der NIPT in erster Linie eingesetzt, um das Risiko für Trisomie 21 und andere Chromosomenabweichungen abzuschätzen; die Geschlechtsbestimmung fällt dabei technisch nebenbei an. Grundlagen zu den Geschlechtschromosomen bietet der Beitrag DNA einfach erklärt.
Durchgeführt wird der NIPT selbst ab der abgeschlossenen 11. Schwangerschaftswoche; wie der gesamte Ablauf aussieht, beschreibt der Beitrag NIPT in der Schweiz.
Wie zuverlässig ist die Bestimmung?
Die Geschlechtsbestimmung über den NIPT gilt als sehr zuverlässig, ist aber kein hundertprozentiger Beweis. In seltenen Fällen liegt zu wenig kindliche DNA vor, oder das Ergebnis wird durch besondere genetische Konstellationen verfälscht. Zudem sagt der Test nur etwas über das chromosomale Geschlecht aus, nicht über äussere Merkmale oder die spätere Geschlechtsidentität.

Welche Frist gilt in der Schweiz?
Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) verbietet es, das Geschlecht des Kindes vor Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche mitzuteilen (Quelle: BAG, 2022). Damit soll verhindert werden, dass eine Schwangerschaft allein wegen des Geschlechts abgebrochen wird. Auch wenn das Labor das Geschlecht früher kennt, dürfen Ärztinnen und Ärzte es erst nach dieser Frist weitergeben.
| Aspekt | Regelung in der Schweiz |
|---|---|
| Durchführung NIPT | ab abgeschlossener 11. Woche |
| Mitteilung Geschlecht | erst nach der 12. Woche |
| Rechtsgrundlage | GUMG |
Was bedeutet das für werdende Eltern?
Wer das Geschlecht erfahren möchte, muss die gesetzliche Frist abwarten. Die fachliche Aufklärung vor dem NIPT klärt üblicherweise auch über diese Regel auf, damit später keine Missverständnisse entstehen. Eine genetische Beratung kann zusätzlich helfen, Erwartungen und mögliche Befunde einzuordnen.
Warum es überhaupt eine Frist gibt
Die Frist bis nach der 12. Woche hat einen klaren Hintergrund. Sie soll verhindern, dass eine Schwangerschaft allein aufgrund des Geschlechts beendet wird. In der Schweiz ist ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen auf Verlangen straffrei; würde das Geschlecht früher mitgeteilt, könnte das zu einer Selektion nach Geschlecht führen. Das GUMG schiebt dem mit der Frist einen Riegel vor und stellt den Schutz vor geschlechtsbezogener Selektion damit über das reine Informationsbedürfnis der Eltern.
Medizinischer und privater Anlass
Manchmal ist die Kenntnis des Geschlechts mehr als reine Neugier. Bei bestimmten Erbkrankheiten, die geschlechtsgebunden vererbt werden, ist das Geschlecht des Kindes medizinisch bedeutsam. In solchen Fällen ordnet eine Ärztin die Untersuchung gezielt an, und die genetische Beratung begleitet den Prozess. Nach der Geburt schliesst in der Schweiz zudem das Neugeborenenscreening lückenlos an; auch dort geht es um frühzeitige Diagnostik, allerdings unabhängig vom vorgeburtlichen Geschlechtstest. Geht es dagegen rein um das Wissen, ob es ein Mädchen oder ein Junge wird, handelt es sich um eine private Information ohne medizinische Indikation.
Häufige Fragen zum NIPT und Geschlecht
Wann darf mir das Geschlecht mitgeteilt werden?
Erst nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche, so schreibt es das GUMG vor.
Ist die Geschlechtsbestimmung sicher?
Sie ist sehr zuverlässig, aber kein absoluter Beweis. Selten kommt es zu unklaren Ergebnissen, etwa wenn zu wenig kindliche DNA im mütterlichen Blut vorliegt.
Bestimmt der NIPT das Geschlecht früher als der Ultraschall?
Ja, weil er auf DNA statt auf sichtbare Anatomie setzt und schon ab der 11. Woche durchgeführt werden kann.
Zahlt die Krankenkasse die Geschlechtsbestimmung?
Die reine Geschlechtsbestimmung gilt nicht als medizinische Indikation und wird deshalb nicht von der Kasse übernommen.
Was das für die Praxis bedeutet
Wer den NIPT plant und das Geschlecht erfahren möchte, spricht das gesetzliche Zeitfenster am besten schon beim Aufklärungsgespräch mit der Frauenärztin oder dem Frauenarzt an; so entsteht später keine Unklarheit über den Mitteilungstermin. Anbieter ausserhalb der Schweiz unterstehen dem GUMG nicht zwingend, was rechtlich heikel werden kann. Mehr zum gesamten Testablauf liefert der Beitrag NIPT in der Schweiz, einen breiteren Überblick über Gentests bietet DNA-Test in der Schweiz.

