Der NIPT (nicht-invasiver Pränataltest) ist eine Blutuntersuchung der Schwangeren, die das Erbgut des Ungeborenen analysiert und Chromosomenstörungen wie die Trisomie 21 mit hoher Wahrscheinlichkeit erkennt – ohne Risiko für das Kind. Möglich ist er ab der 11. Schwangerschaftswoche, und in der Schweiz übernimmt die Krankenkasse ihn bei erhöhtem Risiko.
Vor dem NIPT war die Fruchtwasserpunktion die gängige Methode, um Chromosomenstörungen vorgeburtlich zu erkennen, ein Eingriff mit einem gewissen Fehlgeburtsrisiko. Der Bluttest hat diese invasive Diagnostik in vielen Fällen abgelöst, weil er ganz ohne Risiko für das Kind auskommt. Wie der NIPT in der Schweiz abläuft, was er kostet und wann die Krankenkasse zahlt, zeigt der folgende Überblick. Stand 2026.
Wie funktioniert der NIPT?
Im Blut der Schwangeren zirkulieren winzige Bruchstücke zellfreier DNA. Ein Teil davon stammt aus der Plazenta und damit vom Kind. Der NIPT misst diese DNA-Fragmente und prüft, ob bestimmte Chromosomen in der erwarteten Menge vorliegen: Liegt ein Chromosom dreifach statt zweifach vor, deutet das auf eine Trisomie hin. Was Chromosomen genau sind, erklärt der Beitrag DNA einfach erklärt.
Ärztinnen und Ärzte führen den Test in der Regel ab der abgeschlossenen 11. Schwangerschaftswoche durch. Eine einfache Blutentnahme genügt, ein Fehlgeburtsrisiko wie bei invasiven Eingriffen entsteht dabei nicht.
Was untersucht der NIPT?
- Trisomie 21 (Down-Syndrom)
- Trisomie 18 (Edwards-Syndrom)
- Trisomie 13 (Pätau-Syndrom)
- auf Wunsch die Geschlechtschromosomen – dazu der Beitrag NIPT und Geschlecht
Der NIPT bleibt dabei ein Suchtest, kein Beweistest. Ein auffälliges Ergebnis muss durch eine invasive Untersuchung wie eine Fruchtwasserpunktion bestätigt werden.

Was kostet der NIPT und zahlt die Krankenkasse?
Hat ein vorgängiger Ersttrimestertest ein erhöhtes Risiko für eine Trisomie ergeben, übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten des NIPT in der Schweiz (Quelle: BAG, 2024). Fehlt diese Voraussetzung, tragen werdende Eltern die Kosten selbst.
| Situation | Kostenträger |
|---|---|
| Erhöhtes Risiko im Ersttrimestertest | Krankenkasse (KVG) |
| Wunsch ohne erhöhtes Risiko | Selbstzahlung |
| Bestätigung durch Punktion | Krankenkasse bei Indikation |
Beratung und gesetzlicher Rahmen
Vor einem NIPT ist eine fachliche Aufklärung gesetzlich vorgeschrieben: Werdende Eltern sollen verstehen, was der Test aussagt und welche Konsequenzen ein Befund haben kann. Das GUMG, das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen, regelt diese vorgeburtlichen Untersuchungen besonders streng (Quelle: BAG, 2022). Eine vertiefte genetische Beratung hilft dabei, eine informierte Entscheidung zu treffen, gerade weil ein Testergebnis weitreichende Folgen für die weitere Schwangerschaft haben kann. Wer grundsätzlich abwägt, ob ein Gentest überhaupt sinnvoll ist, findet Orientierung im Beitrag wann ein Gentest sinnvoll ist.
NIPT nach dem Ersttrimestertest
Der NIPT steht selten am Anfang der Abklärung. Meist folgt zuerst der Ersttrimestertest, eine Kombination aus Ultraschall und Blutwerten, die ein erstes Risiko abschätzt. Erst wenn dieser ein erhöhtes Risiko zeigt, kommt der NIPT als genauerer Suchtest zum Einsatz. Das Stufenmodell vermeidet unnötige Untersuchungen, und genau diese Reihenfolge ist die Bedingung dafür, dass die Krankenkasse den Test übernimmt. Am besten besprechen werdende Eltern den Ablauf deshalb von Anfang an mit ihrer Frauenärztin.
Grenzen des NIPT
Bei den häufigen Trisomien ist der NIPT sehr zuverlässig, doch er hat klare Grenzen. Er erkennt nicht alle genetischen Erkrankungen und liefert in seltenen Fällen kein verwertbares Ergebnis, etwa wenn zu wenig kindliche DNA im Blut vorhanden ist. Auch ein unauffälliger Befund schliesst nicht jede Erkrankung des Kindes aus. Der Test ersetzt deshalb weder den Ultraschall noch eine sorgfältige Schwangerschaftsbetreuung.
Häufige Fragen zum NIPT
Ist der NIPT für das Kind gefährlich?
Nein: Es wird nur der Mutter Blut entnommen, ein Fehlgeburtsrisiko besteht nicht.
Ist ein auffälliges Ergebnis sicher?
Nein. Der NIPT ist ein Suchtest, kein Diagnosetest; ein auffälliger Befund muss durch eine invasive Untersuchung abgesichert werden.
Ab wann kann ich den Test machen?
In der Regel ab der abgeschlossenen 11. Schwangerschaftswoche.
Zahlt die Krankenkasse den NIPT immer?
Nein, nur wenn zuvor der Ersttrimestertest ein erhöhtes Risiko festgestellt hat. Ohne diese Voraussetzung ist es eine Selbstzahlerleistung.
Der NIPT im Behandlungsalltag
Für die meisten Schwangeren in der Schweiz bleibt der NIPT ein zusätzlicher, freiwilliger Baustein der Vorsorge und kein Routinetest für alle. Wer sich unsicher ist, ob eine Kombination aus Ersttrimestertest, NIPT und genetischer Beratung sinnvoll ist, klärt das am besten frühzeitig mit der behandelnden Frauenärztin oder dem Frauenarzt, idealerweise schon bei der ersten Schwangerschaftskontrolle. So bleibt genug Zeit für Aufklärung, Bedenkzeit und, falls gewünscht, die im GUMG vorgeschriebene Beratung. Einen breiteren Überblick über Gentests in der Schweiz, ihre Kosten und ihre Aussagekraft bietet der Beitrag DNA-Test in der Schweiz.

