Produkte richtig vergleichen: warum der Preis je Packung fast nichts verrät

Person vergleicht im Laden die Angaben auf zwei Produktverpackungen

Rechenbeispiel mit frei gewählten Annahmen: Packung A enthält 120 Kapseln zu 100 Milligramm Magnesium, empfohlen sind zwei Kapseln täglich, der Preis liegt bei 18 Franken. Packung B kostet 24 Franken und enthält 60 Kapseln zu 200 Milligramm, davon eine pro Tag. Beide Packungen decken 60 Tage ab. A kostet damit 30 Rappen pro Tag, B kostet 40 Rappen. Die kleinere Zahl auf dem Preisschild führt hier in die Irre.

Sichtbar wird das erst, wenn beide Angaben auf dieselbe Bezugsgrösse kommen: Preis je Tagesdosis statt Preis je Packung. An dieser Umrechnung scheitern die meisten schnellen Vergleiche. Ähnlich verhält es sich mit Wirkversprechen: Ob ein Produkt hält, was die Packung ankündigt, klärt die Studienlage; die Auswertung zu Kefir und seiner Wirkung zeigt, wie unterschiedlich beides ausfallen kann. Recherche vor dem Kauf ist längst Alltag. Im ersten Quartal 2025 suchten 87 Prozent der Internetnutzenden in der Schweiz online nach Informationen zu Gütern oder Dienstleistungen, 72 Prozent kauften oder bestellten auch online (Quelle: Bundesamt für Statistik, 2025). Bei Sport- und Gesundheitsprodukten kommt eine breite Zielgruppe dazu: 52 Prozent der Bevölkerung treiben mehrmals pro Woche Sport, 22 Prozent besitzen ein Fitnesscenterabonnement (Quelle: Bundesamt für Sport, 2026).

Welche Zahl auf einer Produktseite etwas aussagt

Der durchgestrichene Preis gehört nicht dazu. Seit dem 1. Januar 2025 darf ein Anbieter in der Schweiz einen Vergleichspreis nur unter drei Voraussetzungen nennen: Er hat die Ware bis unmittelbar davor oder während mindestens 30 aufeinanderfolgender Tage tatsächlich zu diesem Preis angeboten, er wird sie unmittelbar danach zu diesem Preis anbieten, oder andere Anbieter im Marktgebiet führen die überwiegende Menge gleicher Waren zu diesem Preis (Art. 16 Preisbekanntgabeverordnung). Ein Vergleichspreis der ersten Variante darf zudem nur halb so lange gezeigt werden, wie er tatsächlich galt, und höchstens zwei Monate.

Aussagekraft hat dagegen die Energieetikette. Wer Anlagen und Geräte in Verkehr bringt, die in den Anhängen der Energieeffizienzverordnung aufgeführt sind, muss sie kennzeichnen und die Etikette auch in Verkaufsunterlagen und in verkaufsbezogener Werbung gut lesbar abbilden; beim Verkauf über das Internet gehört der Anzeigemechanismus in die Nähe des Preises. Die Schweiz regelt das eigenständig, übernimmt aber die Skala von A bis G aus dem EU-System. Ein Vorbehalt bleibt: Nach einer Neuskalierung entspricht ein heutiges C nicht mehr dem früheren A+++, Etiketten aus verschiedenen Jahren lassen sich also nicht gegeneinander lesen. Andere Warengruppen tragen ihre Entscheidung auf anderen Angaben aus, beim Sonnenschutz etwa auf dem Filtertyp, wie der Überblick zu mineralischem UV-Schutz zeigt.

Was Vergleichsportale ordnen können

Deutsche Vergleichsportale sind für viele Warengruppen die erste Anlaufstelle, auch von der Schweiz aus. Ihr Nutzen liegt in der Systematik: Sie legen Ausstattungsmerkmale, Herstellerangaben und fremde Berichte nebeneinander und machen dadurch sichtbar, welche Kriterien eine Warengruppe überhaupt kennt. Dass sich derselbe Blick auch auf laufende Kosten lohnt, zeigt die Finanzrubrik des Portals Testella: Ihre älteren Beiträge zu Kontogebühren und zur Tarifsuche lassen sich hier weiterlesen. Aktuelle Konditionen lassen sich daraus nicht ableiten, denn die Texte stammen aus den Jahren 2022 und 2023.

Entscheidend ist, was eine Platzierung auf solchen Seiten bedeutet. Ein Vergleich ordnet vorhandene Angaben, gemessen wird dabei nichts. Testella beschreibt das nach eigenen Angaben selbst so: Sterne und Platzierung seien eine redaktionelle Einschätzung auf Basis von Ausstattung, Herstellerangaben und Marktresonanz. Ein Vergleichssieger ist damit die Nummer eins einer Redaktionsliste. Finanziert wird die Arbeit laut Portal über gekennzeichnete Werbelinks zu Händlerangeboten, weshalb die Preise dort laufend wechseln.

Beim Onlinekauf gilt hier anderes Recht

Für Schweizer Haushalte endet die Übertragbarkeit beim Recht. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Onlinekäufe existiert in der Schweiz nicht: Art. 40b OR erfasst Haustürgeschäfte, Strassengeschäfte, Veranstaltungen und Telefongeschäfte, den Versandhandel dagegen nicht. Rücksendungen beruhen hier auf der Kulanz des Anbieters. In Deutschland und Österreich steht dem Käufer bei Fernabsatzgeschäften eine Frist von 14 Tagen zu, weshalb dortige Ratgeber die Rückgabe wie eine Selbstverständlichkeit behandeln.

Bei Mängeln kommt eine zweite Besonderheit dazu. Die Frist von zwei Jahren nach Art. 210 OR ähnelt der deutschen Regelung, doch verlangt das Schweizer Recht zusätzlich die sofortige Mängelrüge nach Art. 201 OR; bei gebrauchten Sachen ist eine Verkürzung auf ein Jahr zulässig. Wer von zwei Jahren Garantie spricht, vermischt zwei Dinge: Garantie ist eine freiwillige Zusage des Anbieters, die Gewährleistung dagegen die gesetzliche Einstandspflicht des Verkäufers.

Häufige Fragen

Worin unterscheidet sich ein Vergleich von einer Messung?

Eine Messung erhebt eigene Werte nach einer offengelegten Methodik. Ein Vergleich stellt Angaben gegenüber, die andere erhoben haben: Herstellerdaten, Ausstattungslisten, Kundenrezensionen. Beides ist nützlich, beantwortet aber verschiedene Fragen. Wer wissen will, wie laut ein Gerät wirklich ist, braucht eine Messung mit Fundstelle.

Wie rechnet man zwei Packungsgrössen sauber gegeneinander?

Zuerst die Bezugsgrösse festlegen, meist die Tagesdosis oder 100 Gramm. Danach die Wirkmenge je Einheit mit der Zahl der Einheiten multiplizieren und den Preis durch das Ergebnis teilen. Erst diese Zahl lässt sich vergleichen. Packungspreise allein sagen bei unterschiedlichen Dosierungen wenig.

Darf ein durchgestrichener Preis immer gezeigt werden?

Nein. Art. 16 der Preisbekanntgabeverordnung knüpft den Vergleichspreis an klare Voraussetzungen, unter anderem an 30 aufeinanderfolgende Tage, während deren der Preis tatsächlich verlangt wurde. Deutschland und Österreich arbeiten mit einer anderen Systematik, dort zählt der niedrigste Preis der letzten 30 Tage vor der Ermässigung.

Gibt es beim Onlinekauf in der Schweiz ein Widerrufsrecht?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Bestellungen im Internet kennt das Obligationenrecht nicht. Ob und wie lange eine Rückgabe möglich ist, steht in den Geschäftsbedingungen des Anbieters. Diese Bedingungen gehören vor der Bestellung gelesen, besonders bei geöffneten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, die viele Anbieter von der Rücknahme ausschliessen.

Womit der Vergleich beginnt

Legen Sie vor dem Kauf drei Spalten an: Bezugsgrösse, Wirkmenge je Bezugsgrösse und Preis je Bezugsgrösse. Tragen Sie die Werte aus der Produktbeschreibung ein, nicht aus der Überschrift des Angebots. Ergänzen Sie eine vierte Spalte für die Rückgabebedingung des Anbieters. Wer diese vier Angaben nebeneinander hat, entscheidet nach zwei Minuten sicherer als nach einer halben Stunde Sternchen-Lektüre.

How useful was this post?

Click on a star to rate it!

Average rating 0 / 5. Vote count: 0

No votes so far! Be the first to rate this post.

Schreib einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert.

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.