Absichern bedeutet nicht überall dasselbe. Wer in der Schweiz nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung sucht, stösst zuerst auf ein Sozialversicherungssystem und danach auf einen Vertragsmarkt, der anders gebaut ist als der deutsche. Fünf Fragen sortieren, was hier gilt: für die Arbeitskraft, für das Gebäude und für die Zähne. Jede Antwort nennt die Norm, an der die Regel hängt.
Wer zahlt, wenn die Arbeitskraft ausfällt?
Zuerst leistet die Invalidenversicherung, und ihr Anspruch beginnt spät. Art. 28 Abs. 1 IVG verlangt ein Jahr, in dem jemand ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig war, und danach einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent. Als zweite Säule kommt die berufliche Vorsorge dazu, sofern ein Vorsorgeverhältnis besteht. Was darüber hinausgeht, ist ein privater Vertrag und untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz. Welche Rolle vererbte Erkrankungen dabei spielen können, ordnet der Beitrag zu Ursachen und Absicherung einer Erwerbsminderung ein.
Woran scheitert eine private Deckung im Leistungsfall?
Im Leistungsfall entscheidet oft ein Formular, das Jahre zuvor ausgefüllt wurde. Art. 4 Abs. 1 VVG verpflichtet den Antragsteller, die schriftlichen Fragen des Versicherers zu beantworten; erheblich sind dabei Gefahrstatsachen, nach denen unzweideutig gefragt wurde. Bleibt eine solche Frage falsch beantwortet, kann der Versicherer nach Art. 6 VVG kündigen. Vier Wochen nach Kenntnis der Verletzung erlischt dieses Recht. Wer vor einem Antrag über Diagnostik nachdenkt, findet die medizinische Seite im Beitrag dazu, wann ein genetischer Test sinnvoll ist.
In Deutschland läuft dieselbe Prüfung nach engeren Vorgaben ab. § 19 Abs. 1 VVG erfasst nur Gefahrumstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Seine Rechte muss er binnen eines Monats ab Kenntnis ausüben. Fünf Jahre nach Vertragsschluss erlöschen sie, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung nach zehn Jahren (§ 21 VVG). Wer die deutschen Begriffe dazu nachschlagen will, findet das Versicherungswissen in einem Register von A bis Z, geordnet nach Sparten.
Warum ist das Gebäude in der Schweiz ein Sonderfall?
In 19 Kantonen versichert eine kantonale Anstalt das Gebäude, und zwar im Monopol. Zusammen decken diese Anstalten rund 2,3 Millionen Gebäude ab, etwa 85 Prozent des Schweizer Bestands, mit einem Versicherungskapital von rund 3.100 Milliarden Franken (Quelle: Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen, 2026). Dazu kommt eine Kopplung, die Deutschland so nicht kennt: Wer Sachen gegen Feuer versichert, muss sie nach Art. 171 AVO zwingend auch zum Vollwert gegen Elementarschäden versichern. Als Sturm gilt dabei ein Wind von mindestens 75 Kilometern pro Stunde (Art. 173 AVO).
Auch die Selbstbehalte stehen in der Verordnung. Art. 175 AVO nennt 500 Franken je Ereignis beim Hausrat. Bei Gebäuden zu Wohn- und Landwirtschaftszwecken sind es 10 Prozent der Entschädigung, mindestens 1.000 und höchstens 10.000 Franken. Im Nachbarland bleibt der Elementarschutz ein freiwilliger Baustein, und das zeigt sich in den Quoten: Ende 2024 waren dort 57 Prozent der Wohngebäude und 41 Prozent der Hausratverträge in der Volldeckung gegen Elementargefahren versichert (Quelle: GDV, Naturgefahrenreport, 2025).
Was deckt die Grundversicherung beim Zahnarzt?
Beim Zahnarzt endet die obligatorische Krankenpflegeversicherung früh. Art. 31 Abs. 1 KVG übernimmt zahnärztliche Behandlungen nur, wenn sie durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems bedingt sind, durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder deren Folgen, oder wenn sie zur Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung nötig sind. Karies, Zahnersatz und Reinigung fallen aus diesem Rahmen heraus. Wer mehr Deckung möchte, schliesst eine Zusatzversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz ab. Dort gelten Gesundheitsfragen; Wartefristen und Erstattungssätze regelt allein das Bedingungswerk.
In welcher Reihenfolge lohnt der Blick in die Unterlagen?
Am Anfang steht das, was von Gesetzes wegen gilt. Die Kostenbeteiligung in der Grundversicherung ist gesetzt: 300 Franken ordentliche Franchise, darüber 10 Prozent Selbstbehalt bis höchstens 700 Franken im Jahr, bei Kindern bis 350 Franken, dazu 15 Franken Spitalbeitrag pro Tag (Quelle: Bundesamt für Gesundheit, Stand 2026). Danach folgt der Kanton mit der Gebäudepolice, dann die eigene Hausratdeckung, und erst zum Schluss die freiwilligen Zusatzbausteine. Diese Reihenfolge spart Doppelspurigkeiten, weil sich vieles bereits aus Gesetz und Verordnung ergibt.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz eine Berufsunfähigkeitsversicherung wie in Deutschland?
Die Schweizer Sozialversicherung stellt auf Invalidität ab, nicht auf Berufsunfähigkeit; massgeblich ist Art. 28 IVG. Private Deckungen für Erwerbsunfähigkeit werden als Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz abgeschlossen. Umfang und Definition stehen dort im Vertrag.
Muss ich mein Haus gegen Elementarschäden versichern?
Wer Sachen gegen Feuer versichert, muss sie nach Art. 171 AVO auch zum Vollwert gegen Elementarschäden versichern. In 19 Kantonen läuft die Gebäudedeckung über die kantonale Anstalt. Die Prämie für Feuer und Elementarschäden wird in der Police getrennt ausgewiesen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einem Elementarschaden?
Art. 175 AVO setzt beim Hausrat 500 Franken je Ereignis fest. Bei Wohn- und Landwirtschaftsgebäuden beträgt der Selbstbehalt 10 Prozent der Entschädigung, mindestens 1.000 und höchstens 10.000 Franken. Diese Beträge sind verordnet und stehen nicht zur Verhandlung.
Zahlt die Grundversicherung eine Zahnreinigung?
Eine Dentalhygiene ohne medizinische Indikation gehört nicht zum Katalog von Art. 31 KVG. Übernommen werden zahnärztliche Behandlungen nur in den dort genannten Fällen. Für alles Weitere braucht es eine Zusatzversicherung mit eigener Gesundheitsprüfung.
Fazit
Drei Unterlagen gehören nebeneinander auf den Tisch: die Police der kantonalen Gebäudeversicherung, das Antragsformular jeder Zusatzversicherung und das Bedingungswerk mit den Wartefristen. Wer zuerst prüft, was Gesetz, Verordnung und Kanton bereits decken, kauft anschliessend nur den Rest dazu. Und wer ein Antragsformular ausfüllt, beantwortet jede Frage vollständig: Diese Viertelstunde entscheidet später über den Leistungsfall.

